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Casting
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Abnahmevereinbarung 

zwischen

der Firma Grupo ICCA & PHK S.A., Peter Heinrich Knobloch,
San Ramon de Alajuela de Costa Rica, Cédula Juridica 3-101-514537

und
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als Auftraggeber

1.      Mit Abschluß dieser Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber eine aktuelle Version der Casting-CD-ROM von
Grupo ICCA & PHK zum Preis von

_______________ EURO

Der Preis ist bei Übergabe der CD-ROM zu entrichten. Die CD-ROM bleibt aber in jedem Falle im Eigentum von
Grupo ICCA & PHK, bis der Kaufpreis vollständig entrichtet ist. Teilzahlungen sind nicht gestattet.

2.      Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erworbene CD-ROM nur für eigene Zwecke zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte zu veräußern oder weiterzuleiten. Dem Auftraggeber ist es darüber hinaus untersagt, die auf der CD-ROM wiedergegebenen Daten seinerseits abzuspeichern, elektronisch zu verarbeiten, zu kopieren oder sonst zu verfälschen.World-Casting übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Aktualität der auf der CD-ROM wiedergegeben Daten. Der Auftraggeber nimmt in Kauf, daß sich nach Herstellung der CD-ROM personenbezogene Daten, insbesondere der Name oder die Adresse, ändern können.

3.      Grupo ICCA & PHK haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung und Behandlung, natürlicher Abnutzungen nach Gefahrübergang, unterlassene Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse usw. zurückgehen, sofern sie nicht von Grupo ICCA & PHK verursacht sind.

4.      Liegt ein Mangel der CD vor, so ist Grupo ICCA & PHK nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5.       Es besteht keine Verpflichtung, sog. Updates zu liefern. Update-Versionen können aber auf gesonderte Bestellung und gegen gesonderte Vergütung geliefert werden.

6.       Wird ein Versand der CD-ROM vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.        

7.      Gerichtsstand ist das für San Ramon zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber nach Vertragsschluß der Streitigkeit seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist oder der Auftraggeber Kaufmann ist, der nicht zu den in § 4 HGB verzeichneten Gewerbetreibenden gehört.


______________, den __________
(Ort, Datum)

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- Grupo ICCA & PHK S.A. -





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- Auftraggeber -


Banco Nacional, Costa Rica – Cuenta: 200-02-001-009558-7 Grupo ICCA PHK S.A.
Zusatzangaben für Űberweisungen in das Ausland: SWIFT-BIC: BNCRCRSJ

Print  Formular drucken, ausfüllen, unterschreiben dann faxen.
oder
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